LKW’s dürfen auf dem Gelände nicht über Nacht parken.
Keine Anlieferung ohne Lieferschein und Begleitdokumente.
Termine sind einzuhalten, ansonsten entstehen Wartezeiten bis zum nächsten freien Timeslot. Anfallende Wartezeitkosten werden nicht von uns übernommen.
Bitte vor dem Hof parken und im Wareneingangsbüro anmelden – anschließend wird eine Rampe zugewiesen.
Auf unserem kompletten Gelände gilt die StVO.
Da die Entladung über Laderampen läuft, sind nur rampenfähige Fahrzeuge mit einer Mindesthöhe von 1,05 m zugelassen.
Tauschpaletten müssen sofort mitgenommen werden – anfallende Folgekosten werden nicht von uns übernommen.